Zwar hatte van Bommel den Mexikaner verpasst, doch schon der Versuch einer Tätlichkeit ist strafbar. Schiedsrichter Markus Merk (Otterbach) hatte die Aktion nicht geahndet. Allerdings kann der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) anhand des TV-Beweises die Ermittlungen aufnehmen. Eine Stellungnahme des DFB stand bis Sonntagmittag noch aus.
Quelle: Kicker



