Entscheidung über Partizan vertagt
Dienstag, 31. Juli 2007
Nach dem Einspruch von FK Partizan hat der Vorsitzende der UEFA-Berufungskommission die endgültige Entscheidung über den Ausschluss des serbischen Klubs aus dem UEFA-Pokal vertagt. Dabei geht es um die Vorfälle im Hinspiel der ersten Qualifikationsrunde zum UEFA-Pokal bei NK Zrinjski in Bosnien-Herzegowina am 19. Juli.
Rückspiel findet statt
Die Entscheidung hat zur Folge, dass das Rückspiel des Belgrader Klubs am Donnerstag in der serbischen Hauptstadt gegen Zrinjski ausgetragen wird. Partizan gewann das Hinspiel auswärts mit 6:1. In der vergangenen Woche wurde der Klub jedoch von der UEFA-Kontroll-und Disziplinarkammer wegen des Verhaltens seiner Fans in Mostar aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Außerdem wurde Partizan zu einer Zahlung von 30.056 Euro (50.000 Schweizer Franken) verurteilt.
Aufschiebende Wirkung
Doch Partizan ging gegen dieses Urteil in Berufung und beantragte einen Aufschub. Nach Artikel 51, Paragraph 2 der UEFA-Disziplinar-Regularien kann der Vorsitzende der UEFA-Berufungskommission bei der Vorlage eines begründeten Antrags einen Aufschub gewähren, wenn dies angemessen erscheint. Seiner Meinung nach könnte die Verweigerung eines Aufschubs zu einer Situation führen, bei der Partizan wegen der Nichtzulassung zum Rückspiel aus dem Wettbewerb ausgeschlossen wäre, selbst wenn ihr Einspruch erst im Nachhinein verhandelt würde.
Fall wird untersucht
Wegen der heutigen Entscheidung kann die Berufungskommission der UEFA den Fall unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Argumente der Streitparteien neu untersuchen. Dabei soll auch das Urteil der Kontroll- und Disziplinarkammer bewertet werden. Bis spätestens 16. August, wenn die Hinspiele der zweiten Qualifikationsrunde zum UEFA-Pokal stattfinden, soll aufgrund der Sachlage eine endgültige Entscheidung fallen.
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Dienstag, 31. Juli 2007
Nach dem Einspruch von FK Partizan hat der Vorsitzende der UEFA-Berufungskommission die endgültige Entscheidung über den Ausschluss des serbischen Klubs aus dem UEFA-Pokal vertagt. Dabei geht es um die Vorfälle im Hinspiel der ersten Qualifikationsrunde zum UEFA-Pokal bei NK Zrinjski in Bosnien-Herzegowina am 19. Juli.
Rückspiel findet statt
Die Entscheidung hat zur Folge, dass das Rückspiel des Belgrader Klubs am Donnerstag in der serbischen Hauptstadt gegen Zrinjski ausgetragen wird. Partizan gewann das Hinspiel auswärts mit 6:1. In der vergangenen Woche wurde der Klub jedoch von der UEFA-Kontroll-und Disziplinarkammer wegen des Verhaltens seiner Fans in Mostar aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Außerdem wurde Partizan zu einer Zahlung von 30.056 Euro (50.000 Schweizer Franken) verurteilt.
Aufschiebende Wirkung
Doch Partizan ging gegen dieses Urteil in Berufung und beantragte einen Aufschub. Nach Artikel 51, Paragraph 2 der UEFA-Disziplinar-Regularien kann der Vorsitzende der UEFA-Berufungskommission bei der Vorlage eines begründeten Antrags einen Aufschub gewähren, wenn dies angemessen erscheint. Seiner Meinung nach könnte die Verweigerung eines Aufschubs zu einer Situation führen, bei der Partizan wegen der Nichtzulassung zum Rückspiel aus dem Wettbewerb ausgeschlossen wäre, selbst wenn ihr Einspruch erst im Nachhinein verhandelt würde.
Fall wird untersucht
Wegen der heutigen Entscheidung kann die Berufungskommission der UEFA den Fall unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Argumente der Streitparteien neu untersuchen. Dabei soll auch das Urteil der Kontroll- und Disziplinarkammer bewertet werden. Bis spätestens 16. August, wenn die Hinspiele der zweiten Qualifikationsrunde zum UEFA-Pokal stattfinden, soll aufgrund der Sachlage eine endgültige Entscheidung fallen.
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