Beim 0:0 gegen St. Gallen stand bei den Ostschweizern mit Philipp Muntwiler ein nicht spielberechtigter Akteur auf dem Platz. Muntwiler hatte einen Tag vor dem Super-League-Teileinsatz in einem Spiel mit der Erstliga-Equipe der Espen Gelb-Rot gesehen und wäre gesperrt gewesen.
Der FCZ deponierte fristgemäss eine Einsprache.
Bei einem Feldverweis (Gelb-Rot oder Rot) müssen gemäss Liga-Informationen für den nächsten Einsatz eines Spielers zwei Perioden beachtet werden: die Sperrperiode (fix definierte Wochentage) und der anschliessende Zeitpunkt der Verbüssung der Suspension. Im «Fall Muntwiler» dauert die Sperrperiode von Freitag, 30. März, bis Montag, 2. April.
Der FC Zürich liegt so wieder fünf Punkte vor Verfolger Basel an der Spitze der Super League. St. Gallen hingegen ist nun zwei Zähler hinter dem Dritten YB platziert.
Die Vereinsführung der St. Galler wird nun eine Anfechtung des Urteils diskutieren. «Wir ziehen sogar den Gang vors CAS in Lausanne in Betracht», erklärte Sportchef René Weiler ein einer ersten Stellungnahme. Ihn verwundere stark, dass im nationalen Fussball offenbar verschiedene Reglemente kursieren.
Zunächst müssten die St. Galler aber bei der nächsten Gerichts-Instanz der Swiss Football League (SFL) einen Rekurs einreichen, ehe sie sich an den internationalen Sportgerichtshof «CAS» wenden können.
Quelle Blick.
Das Urteil ist eine Sauerei, eine Mannschaft wird belohnt obwohl sie nichts gemacht hat und eine andere wird bestraft obwohl sie gar nicht beteiligt war am Spiel. Sie haben den Verband gefragt ob sie den Spieler einsetzen dürfen und bekamen recht, nun sagt der Verband, der Spieler hätte nicht eingesetzt werden dürfen. Die Meisterschaft wird total Verfälscht.
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